Auswirkungen aktueller Cybersecurity-Richtlinien auf Unternehmen ohne KRITIS-Bezug

Die neuen EU-Richtlinien zu Cybersicherheit erweitern die Anforderungen und Anwendungsbereiche für alle Verkehrsunternehmen deutlich, sodass auch aktuelle Nicht-KRITIS-Bahnen verpflichtet sind, gestiegene Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Dies betrifft Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gleichermaßen. 
Die Umsetzung der Richtlinien in deutsche Gesetze ist bereits im Referentenentwurf veröffentlicht, und diese werden in diesem 
Beitrag vorgestellt. 

Der komplette Artikel ist im PDF (unten) zu finden oder im Magazin unter: https://www.eurailpress.de/magazine.html

 

Dr. Martin Koop

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Dr. Martin Koop
ATO, Risk Assessment, (Pen) Testing, Network Architecture, Cyber Security Strategy & Technology
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